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„Ewiges Widerrufsrecht“

wie Sie Ihr Geld zurück bekommen

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Lebens- und Rentenversicherungen haben unter bestimmten Voraussetzungen, laut eines BGH Urteils ergänzt durch den EuGH, ein “ewiges Widerrufsrecht”. Diese Prüfung nehmen wir im Rahmen des Kapitalerhalts für unsere Kunden wahr.

Dazu prüfen wir mit unseren Rechtsdienstleistern, Verbraucherhilfe24 und Recunia GmbH & Co. KG, rechtliche Hintergründe. Im Sinne unserer Mandate werden Erfolgsaussichten geprüft und ggf. umgesetzt.

Erkennen Sie anhand dieses kurzen Medienbeitrags, wie sich die Rückabwicklung einer Lebens-/Rentenversicherung auswirken kann. Prüfen Sie selbst, wie sich der Vermögensverlust darstellt und welche geldlichen Potentiale sich durch eine Überprüfung der Rückabwicklungsmöglichkeit Ihrer Lebens-/Rentenversicherung ergeben können.

Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt ist, bereits storniert oder ausgezahlt wurde, oder noch aktiv ist.

Wenn Sie zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, lohnt sich eine Überprüfung.

Es erfolgt eine Klärung mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, ob eine Kostenübernahme gewährt wird. Sollte das nicht der Fall sein, können wir in vielen Fällen eine Prozesskostenfinanzierung bieten.

Wir vermeiden Kosten, so weit es möglich ist.

Worin besteht unsere Dienstleistung

Über eine mit Ihnen zu vereinbarende Vollmacht, analysieren unsere Rechtsdienstleister das schwierige Umfeld der verdichteten Bilanzen von Versicherern gemäß dem Maßstab der Bundesgerichtshof-Rechtsprechung und stellen fest, welche Ansprüche darüberhinaus möglich sind. Diese Ansprüche werden außergerichtlich oder gerichtlich verhandelt. Unser Bestreben ist es, für Sie außergerichtlich diese Ansprüche kostenminimal und effizient durchzusetzen. Um die Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung, auch kostenmäßig, kalkulierbar zu machen, prüfen wir von Beginn einer evtl. Auseinandersetzung Ihren Rechtsschutz. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckung versagen, eröffnen wir in vielen Fällen die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung.

Sprechen Sie uns an! Es lohnt sich auf jeden Fall.