Zum Inhalt springen

KFZ-Versicherung / Gut zu wissen – Vollkasko oder Teilkasko –

Grundsätzlich besteht für den Abschluss einer „Kasko-Versicherung“, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, keine gesetzliche Verpflichtung. KFZ Versicherung – Ratgeber Voll- oder Teilkasko

KFZ Ratgeber – Voll- oder Teilkasko Versicherung

Grundsätzliches zur KFZ Versicherung

Der Beitrag zur KFZ-Versicherung richtet sich unter anderem nach den sog. Schadensfreiheitsklassen (SF) und der Risikoeinstufung (Typ-Klasse) des KFZ. Je höher/besser Ihre persönliche Schadensfreiheitsklasseneinstufung ist, umso geringer fällt ihr persönlicher Beitrag aus. D.h. je länger Sie einen Führerschein besitzen und auch Autofahren, „erwerben“ Sie sich eine bessere und damit günstigere SF-Klassen Einstufung. Durch Leistungen, die Sie bei der Versicherung in Anspruch genommen haben, verschlechtert sich die SF-Klasse wieder und Ihr Beitrag steigt, unabhängig vom Versicherer.

Allerdings hängt der Umfang der Leistungen immer vom jeweiligen Versicherer ab. Es kann daher grundsätzlich eine KFZ-Versicherung bestehen, doch aufgrund verschiedener Tarife, auch beim gleichen Versicherer, kann der Umfang der Versicherungsleistung variieren (z.B. Basis-Tarif, Top-Tarif, Exklusiv-Tarif).

Die Unterschiede zwischen Vollkasko und Teilkasko liegen in der Art der Leistungen. Die Teilkasko bietet Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Unwetter und Glasbruch.

Die Vollkasko reguliert alle Teilkaskoschäden. Zusätzlich übernimmt sie Schäden, die der Fahrer selbst am eigenen Fahrzeug durch Unfälle verursacht hat.

Bei diesen Schäden, die durch äußere Einflüsse an Ihrem KFZ entstehen, leisten die Teilkasko und auch die Vollkaskoversicherung zum Beispiel:

  • Brand und Explosion: Schäden die durch einen Brand oder Explosion des Fahrzeuges entstehen.
  • Kurzschlussschäden: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Ladeschäden: Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
  • Tierbiss: Schläuche und Kabel Ihres Autos werden z.B. durch einen Marder zerstört. Abhängig vom Versicherer übernimmt die Teilkasko die Kosten und auch die Folgeschäden in unbegrenzter Höhe für den Marderschaden.
  • Steinschlag: Ihre Windschutzscheibe wird z.B. durch einen hochgewirbelten Stein derart beschädigt, dass sie repariert oder ausgewechselt werden muss. Die Teilkasko übernimmt die Kosten für eine Reparatur oder eine neue Windschutzscheibe unter Berücksichtigung vereinbarter Selbstbehalte.
  • Wildunfall: Beim Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein wird Ihr KFZ beschädigt. Die Teilkaskoversicherung kommt für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug auf, vorbehaltlich vereinbarter Selbstbehalte.

KFZ Versicherung - Ratgeber Voll- oder Teilkasko

  • Verschuldeter Unfall: Sollten Sie aus Versehen einen Auffahrunfall auslösen, bei dem Ihr eigenes KFZ ebenfalls beschädigt wird, kommt die Vollkasko für den Schaden auf, vorbehaltlich vereinbarter Selbstbehalte.
  • Vandalismus: Unbekannte demolieren Ihr Auto (Bedingungsgemäß). Die Vollkasko springt ein, wenn die Verursacher des Schadens nicht haftbar gemacht werden können.
  • Hacker-Cyberangriff Abhängig vom Versicherer gelten Schäden auch mitversichert, infolge eines Unfalls, der durch einen Eingriff in oder eine Manipulation an der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker-, Cyberangriff) verursacht wurde.

Die Frage Vollkasko oder Teilkasko, steht im Zusammenhang mit dem Alter Ihres Fahrzeugs. Ist Ihr Wagen fünf Jahre und älter, empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Teilkaskoversicherung, denn das Auto hat dann bereits deutlich an Wert verloren. Wird das Fahrzeug beispielsweise gestohlen, ersetzt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert des Autos.

Eine Vollkaskoversicherung ist zu empfehlen bei:

  • Neuwagen: Im Falle eines Totalschadens erstattet Ihnen die Vollkaskoversicherung i.d.R. den Neuwagenwert.
  • Leasingfahrzeugen: Meist ist die Vollkaskoversicherung im Leasing-Vertrag Pflicht.
  • Fahranfängern: die Unfallquoten zeigen deutlich, Fahranfänger sind häufiger in Unfälle verwickelt. Eine Vollkasko könnte sich daher lohnen.
  • Oldtimern/Youngtimern: Bei wertvollen klassischen Fahrzeugen fallen die Reparaturkosten oft besonders hoch aus. Spezielle Tarife bieten hier Schutz.

KFZ Versicherung - Ratgeber Voll- oder Teilkasko

Ob Teilkasko oder Vollkasko, der Beitrag der Autoversicherung hängt von folgenden Tarifmerkmalen ab:

  • Typklasse: Die Typklasse des Fahrzeugs gibt die Schadens- und Unfallbilanz eines in Deutschland zugelassenen Automodells an. Je öfter ein Modell in Unfälle verwickelt ist, desto höher ist die Typklasse. In der Vollkasko reichen die Klassen von 10 bis 34.
  • Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer: Junge Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 24 stellen laut Statistik ein höheres Unfallrisiko dar. Versicherer gehen deshalb davon aus, öfter für Schäden aufkommen zu müssen. Für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren gelten daher höhere Jahresbeiträge.
  • Schadenfreiheitsklassen: Ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags ist auch die eigene Unfallbilanz, die die sogenannte Schadenfreiheitsklasse wiedergibt. Als Fahranfänger fangen Sie mit Stufe 0 an und steigen dann mit jedem unfallfreien Jahr weiter auf bis maximal Stufe 50.
  • Fahrerkreis: Für den Versicherer ist es entscheidend, wie viele und welche Personen (Beispiel Fahrer unter 25 Jahre) das versicherte Auto regelmäßig fahren.
  • Regionalklasse: Sturm, Hagel, Wildunfälle, Diebstähle – die Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanz der Region wider, in der Ihr Fahrzeug zugelassen ist. 
  • Stellplatz des Fahrzeugs: Steht Ihr KFZ geschützt in einer Garage oder draußen auf der Straße, wo es Fremdeinwirkungen wie Diebstahl oder Wetterschäden ausgesetzt ist? Je nach Abstellplatz können Tarife variieren.
  • Höhe der Selbstbeteiligung: Sowohl bei der Teilkasko als auch der Vollkasko können Sie eine sog. Selbstbeteiligung wählen. Je nach Schadensfall beteiligen Sie sich mit einem Eigenbetrag am entstandenen Schaden. Die Selbstbeteiligung hat Einfluss auf den Beitrag und hilft dabei die Zahlungsverpflichtung zu reduzieren.
  • Schlussendlich: Sowohl die Kaskoversicherung an sich als auch die Selbstbeteiligung sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig.